Die Anwaltskanzlei von Attorney-at-Law Paul D. Reinsdorf ist auf das US-amerikanische Zivilrecht spezialisiert.
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in rechtlichen Fragen mit Bezug zu den Vereinigten Staaten – insbesondere im Vertragsrecht, im Erbrecht sowie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Unsere Beratung ist praxisnah, verständlich und auf Ihre individuellen Anforderungen ausgerichtet. Durch langjährige Erfahrung im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr gewährleisten wir eine effiziente und gewissenhafte Unterstützung.