Profil – Kanzlei

Die Kanzlei von Attorney-at-Law Paul D. Reinsdorf ist auf amerikanisches Zivilrecht ausgerichtet. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung im US-Vertragsrecht sowie im amerikanischen Erbrecht.

Im Bereich Vertragsrecht beraten wir insbesondere Unternehmen, die Beschaffungs- und Dienstleistungen für die US Streitkräfte in Europa und Afrika erbringen. Darüber hinaus unterstützen wir Mandanten ber der Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit Bezug zu den Vereinigten Staaten.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, die ein Geschäftstätigkeit in den USA aufnehmen oder ausbauen möchten – etwa durch die Gründung von Gesellschaften oder die Entsendung von Mitarbeitern. Im Bereich Erbrecht begleiten wir Mandanten bei der Nachlassabwicklung in den USA sowei bei der Durchsetzung erbechtlicher Ansprüche.

Attorney Reinsdorf verfügt über umfassende Erfarhung im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr und hat mehrere Fachartikel zum amerikanischen Recht veröffentlicht.

Die Kanzlei befindet sich in Frankfurt City-West und ist in weniger Minuten von Flughafen sowie vom Hauptbahnhof erreichbar. Alternativ stehen Besprechungsräume in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Flughafens (Exupery 10, Gateway Gardens) zur Verfügung.