Juli 9, 2024

Neue Meldepflicht zu wirtschaftlichen Eigentümern

Im National Defense Authorization Act (NDDA), der am 1. Januar 2021 vom Kongress verabschiedet wurde, wurde das US-Finanzministerium (Treasury) angewiesen, ein nationales Register über wirtschaftliche Eigentümer von in den Vereinigten Staaten tätigen Unternehmen einzurichten.  Infolgedessen hat das Finanzministerium am 1. Januar 2024 eine Website unter https://www.fincengov.boi eingerichtet, um die neue Meldepflicht für „wirtschaftliche Eigentümer“ umzusetzen, wie sie im Corporate Transparency Act (CTA) gefordert wird, der Teil des NDAA ist.

Das CTA verpflichtet bestimmte in den Vereinigten Staaten tätige Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Eigentümer dem Finanzministerium zu melden. Mit Ausnahme von 23 Kategorien von Unternehmen, die von der Meldepflicht ausgenommen sind, vor allem aus regulierten Branchen, die bereits eine Meldepflicht für wirtschaftliche Eigentümer haben, z. B. der Bankensektor und börsennotierte Unternehmen, werden die meldepflichtigen Unternehmen, die so genannten „Reporting Companies“, in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich:

– Inländische meldepflichtige Unternehmen sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und alle anderen Rechtspersönlichkeiten, die durch die Einreichung eines Dokuments bei einem Staatssekretär oder einem ähnlichen Amt in den Vereinigten Staaten gegründet wurden.

– Ausländische meldepflichtige Unternehmen sind Unternehmen (einschließlich Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die nach dem Recht eines anderen Landes gegründet wurden und sich durch Einreichung eines Dokuments bei einem Staatssekretär oder einer ähnlichen Stelle für die Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten registriert haben.

Der Begriff „wirtschaftlicher Eigentümer“ wird in Bezug auf natürliche Personen definiert.  Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist eine natürliche Person, die entweder direkt oder indirekt i) eine wesentliche Kontrolle über das meldende Unternehmen ausübt, z. B. als Geschäftsführer, oder ii) eine Beteiligung von 25 % oder mehr an dem meldenden Unternehmen besitzt oder kontrolliert.

Die Frist für die Einreichung des Berichts hängt von dem Datum ab, an dem das meldende Unternehmen gegründet oder in einer Jurisdiktion innerhalb der Vereinigten Staaten zum Geschäftsbetrieb registriert wurde.  Es gelten die folgenden drei Fristen:

i) Ein meldepflichtiges Unternehmen, das vor dem 1. Januar 2024 gegründet oder registriert wurde, hat bis zum 1. Januar 2025 Zeit, seinen ersten Bericht einzureichen.

ii) Ein meldepflichtiges Unternehmen, das im Jahr 2024 gegründet oder registriert wurde, hat 90 Kalendertage Zeit, um die Meldung einzureichen, nachdem es die tatsächliche oder öffentliche Mitteilung erhalten hat, dass seine Gründung oder Registrierung wirksam ist.

iii) Ein meldepflichtiges Unternehmen, das am oder nach dem 1. Januar 2025 gegründet oder registriert wird, hat 30 Kalendertage Zeit für die Einreichung, nachdem es die tatsächliche oder öffentliche Mitteilung erhalten hat, dass seine Gründung oder Registrierung wirksam ist.

Das CTA verlangt, dass das meldepflichtige Unternehmen Name, Adresse und Steuernummer des meldepflichtigen Unternehmens angibt.  Für natürliche Personen, die als wirtschaftliche Eigentümer gelten, müssen Name, aktuelle Wohnanschrift, Geburtsdatum und eine „Abbildung“ eines Identifikationsdokuments, z. B. eines Reisepasses, in der Meldung angegeben werden.