Juli 28, 2023

Einschränkung der "Tik Tok"-App

Tik Tok” social networking application

Neue FAR-Klausel zur Einschränkung der „Tik Tok“-App

Am 2. Juni 2023 erließ der Federal Acquisition Regulatory Council eine neue Vertragsklausel, die die Nutzung der Social-Networking-Anwendung „Tik Tok“ auf „Informationstechnologie“ verbietet, die der Bundesregierung gehört oder von ihr verwendet wird.    Die Klausel mit dem Titel „Prohibition on a ByteDance Covered Application (Jun 2023)“ ist in der Federal Acquisition Regulation („FAR“) unter FAR 52.204-27 enthalten.  Auftragnehmer der Bundesregierung können davon ausgehen, dass die Bundesbehörden die neue Klausel durch eine Vertragsänderung in bestehende Verträge aufnehmen werden.  Hauptauftragnehmer sind verpflichtet, die neue Klausel auf Unterverträge zu übertragen (Flow Down).