Rechstsberatung im US-amerikansichen Zivilrecht
Die in Frankfurt am Main ansässige Anwaltskanzlei von Attorney-at-Law Paul D. Reinsdorf ist auf amerikanisches Zivilrecht spezialiert. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Beratung im amerikanischen Vertrags- und Erbrecht.
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in rechtlichen Fragen mit Bezug zum US- amerikansichen Vertrags- und Beschaffungsrecht, zum Erbrecht sowie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Unsere Beratung ist praxisnah, verständlich und auf Ihre individuellen Anforderungen ausgerichtet. Durch langjährige Erfahrung im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr gewährleisten wir eine effiziente und rechtssichere Unterstützung.
Erfahren. Kreativ. Gewissenhaft.