Einspruchsverfahren vor dem General Accountability Office
Die US-Regierung vergibt in nicht unbeträchtlicher Höhe Aufträge an Firmen weltweit. Dienstleistungen und Waren werden in Europa und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland eingekauft. In einigen Fällen jedoch sehen sich Firmen bei der Ausschreibung oder Vergabe benachteiligt. Diese Firmen können ihre Rechte wahrnehmen, indem sie ein Einspruchsverfahren bei dem General Accountability Office (GAO) einleiten. Dieser Aufsatz informiert über die Voraussetzungen für die Inanspruchname dieses Verfahrens sowie die Entscheidungsprozessess nach Einreichung des Protests. Der Aufsatz hat folgendes Inhaltsverzeichnis:
I. Einlietung
II. Einspruchsverfahren
a. Zulässigkeit eines Protests – interessierte Partei
b. Fristen
c. Einleiten des Verfahrens
d. Form/Inhalt des Protests
e. Unterlagen
III. Entscheidungsprozesse
a. Statutory Stay
b. Agency Report und Corrective Action
c. Entscheidung durch das GAO
d. Kosten
IV. Fazit
Aufsatz erstellt von Attorney-at-Law Paul D. Reinsdorf. Attorney Reinsdorf hat seine juristische Ausbildung in Amerika abgeschlossen. Er berät Firmen auf dem Gebiet des amerikanischen Beschaffungsrechts (USA) u. a. hinsichtlich Fragen zur Ausschreibungen und Vertragsabwicklung.
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