Antrag auf nicht formelle Ernennung zum Nachlassabwickler nach der gesetzlichen Erbfolge
Ein gesetzlicher Erbe (etwa ein Kind des Erblassers) kann in den USA einen Antrag auf nicht formelle Ernennung zum Nachlassabwickler stellen. Wenn ein Erblasser ohne die Hinterlassung eines Testaments verstirbt, erlauben die meisten Gerichtsbezirke in den USA einem gesetzlichen Erben, einen Antrag auf Erlass einer Ernennungsurkunde zum Nachlassabwickler, in einem nicht formellen Ernennungsverfahren zu stellen. Der Antrag wird normalerweise bei dem Urkundsbeamten der Bezirksgeschäftsstelle des zuständigen Gerichts eingereicht, der diesen prüft, um zu bestimmen, ob die örtlichen Anforderungen erfüllt worden sind. Nach Prüfung und Genehmigung wird die Ernennungsurkunde zum Nachlassabwickler an den Antragsteller übersandt. Der Erbe kann dann die Abwicklung vornehmen.
Dieser Musterantrag liefert eine Vorlage hierfür.
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1 Dokument: Deutsch/Englisch: 3 Seiten / 958 Wörter / 27 KB | Deutsch/Englisch | Adobe PDF | 29,- € |
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