Ancillary Probate Proceedings in Germany
In the context of a probate proceeding american counsel is often confronted with the question of whether ancillary proceedings should be commenced in Germany where the decedent owned personal and/or real property in Germany. This article outlines those factual circumstances with which American counsel is most often confronted and discusses whether ancillary proceedings in Germany are required. It is presumed that the decedent had his last domicile in the United States and the estate contains real or personal property located in Germany.
Aufsatz erstellt von Attorney-at-Law Paul D. Reinsdorf. Attorney Reinsdorf hat seine juristische Ausbildung in Amerika abgeschlossen. Er berät Erben auf dem Gebiet des amerikanischen Erbrechts (USA) u. a. hinsichtlich Fragen zum Testament bzw. zur Abwicklung des Nachlasses.
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Präambel
Paul D. Reinsdorf, Attorney-at-Law (im Folgenden: Attorney) stellt über sein Internetportal unter www.reinsdorf.net Aufsätze und Musterverträge in digitaler Form (im Folgenden: Dateien) zur Verfügung. Diese können von jedermann entgeltlich angefordert und herunter geladen werden. Vor diesem Hintergrund wird die nachfolgende Vereinbarung getroffen.
1. Anforderung und Lieferung
Der Nutzer fordert die Dateien elektronisch an und Attorney stellt ihm diese unmittelbar nach erfolgter Zahlung elektronisch zur Verfügung. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass auf seinem Computer die technischen Voraussetzungen für den Empfang der Dateien gegeben sind.
Durch die Lieferung der Dateien entsteht kein Mandatsverhältnis.
2. Zahlungsbedingungen
Die Preise, die der Nutzer für die Dateien zu zahlen hat, ergeben sich aus dem jeweiligen Online-Bestellformular, das Teil dieser Vereinbarung ist. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3. Widerruf/Rückgabe
Dem Nutzer ist bekannt, dass bei kostenpflichtigen Downloads von Dateien oder elektronischem Versand kostenpflichtiger Dateien kein Widerrufsrecht und kein Recht zur Rückgabe besteht.
4. Haftung
Attorney wendet größte Sorgfalt bei der Erstellung der Dateien auf. Gleichwohl übernimmt Attorney keine Haftung für falsche, nicht vollständige oder nicht aktuelle Informationen.
Die Dateien dienen lediglich als Anhaltspunkt und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Rechtsberatung. Der Nutzer hat die Dateien auf Vollständigkeit zu prüfen und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen, bevor er die Dateien verwendet.
5. Copyright
Der Nutzer ist berechtigt, die angeforderten Dateien für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Eine über den eigenen Gebrauch hinausgehende Nutzung ist nicht zulässig. Insbesondere sind die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf der Dateien ausgeschlossen. Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Dateien verbleiben bei Attorney.
Copyright- und Urheberhinweise von Attorney dürfen aus den für eigenen Gebrauch bestimmten Dateien entfernt werden.
6. Schlussbestimmungen
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Alle Streitigkeiten bezüglich dieser Vereinbarung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Stand: April 2007
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