Visen für geschäftliche Aufenthalte in Amerika
Geschäftsreisende haben genaue Vorstellungen von den geschäftlichen Zielen, die sie in Amerika realisieren wollen. Der Blick wird in einigen Fällen etwas unscharf wenn es um die Wahl des korrekten Visums geht. Dieser Aufsatz hat die Zielsetzung, die in Frage kommenden Visen zu erläutern, bzw. die gesetzlichen Bestimmungen für die Ausstellung aufzuzeigen. Um Ihnen mehr Informationen zu geben bzw. Ihre Kaufentscheidung zu erleichtern, finden Sie nachfolgend eine Inhaltsübersicht des Aufsatzes:
- B-1 – Besuch zu geschäftlichen Zwecken (Business Visitors)
- L-1 – Versetzung innerhalb einer Gesellschaft (Intra-Company Transferee)
- E-1 – Abkommen Kaufmann (Treaty Trader)
- E-2 – Abkommen Investor (Treaty Investor)
- Schlußwort
Aufsatz erstellt von Attorney-at-Law Paul D. Reinsdorf. Attorney Reinsdorf hat seine juristische Ausbildung in Amerika abgeschlossen. Er berät Mandanten auf dem Gebiet des amerikanischen Einwanderungsrechts (USA) u. a. hinsichtlich Fragen zur Antragsstellung von Visen.
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