Amerikanische Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main berät über Erbrecht und Vertragsrecht in den USA

Die Anwaltskanzlei von Attorney-at-Law Paul D. Reinsdorf ist auf amerikanischen Zivilrecht ausgerichtet.  Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Beratung im amerikanischen Vertrags- und Erbrecht.

Im Bereich Vertragsrecht berät Attorney Reinsdorf Unternehmen, die Beschaffungs- und Arbeitsleistungen für die US Streitkräfte in Europa und Afrika erbringen.   Seine Tätigkeit umfasst weiterhin die Beratung von Firmen und Privatpersonen, die durch die Gründung von Gesellschaften in den USA bzw. die Entsendung von Mitarbeitern nach Amerika den Absatzmarkt in den USA erschließen wollen.

Attorney Reinsdorf berät außerdem Mandanten hinsichtlich der Nachlassabwicklung und die Geltendmachung von erbrechtlichen Forderungen in den USA. Er hat mehrere Fachartikeln zum Thema amerikanischen Erbrecht veröffentlicht.

Die Kanzlei liegt im zentralen Frankfurt City West und ist innerhalb weniger Minuten von Flughafen und Hauptbahnhof erreichbar.  Für Mandanten, die am Frankfurter Flughafen ankommen/abfliegen oder für die den Verkehr in der Innenstadt vermeiden möchten, steht ein Konferenzraum in der Nähe des Frankfurter Flughafens, im Exupéry 10, Gateway Gardens, als alternativ zur Verfügung.